Grondia
Rechtliches

Nutzungsrichtlinie (Acceptable Use Policy)

Version 1.0

Inhalt
  1. 1. Zweck und Geltungsbereich
  2. 2. Allgemeine Nutzung der Leistungen
  3. 3. Sicherheitstests
  4. 4. Inhalte auf gehosteten Websites und Buchungsseiten
  5. 5. Nachrichten an Gäste
  6. 6. KI-Funktionen
  7. 7. Grondia Pay
  8. 8. Sanktionen
  9. 9. Meldung rechtswidriger Inhalte (Melde- und Abhilfeverfahren)
  10. 10. Durchsetzung
  11. 11. Beschwerden und Rechtsbehelfe
  12. 12. Kontaktstellen
  13. 13. Änderungen

Diese Übersetzung dient dem Verständnis. Bei Widersprüchen geht die englische Fassung vor.

CampOne GmbH, Grondia

Anhang 5 zur Auftragsbestätigung

1. Zweck und Geltungsbereich

1.1 Diese Nutzungsrichtlinie («Nutzungsrichtlinie») gilt für jede Nutzung der Grondia-Leistungen der CampOne GmbH («Grondia»), einschliesslich des Property-Management-Systems, der Buchungsmaschine, gehosteter Websites, des Kassensystems (POS), des Self-Check-in-Kiosks, von Grondia Pay, des Channel Managers und der KI-Funktionen (zusammen die «Leistungen»). Grondia ist eine Marke der CampOne GmbH. Hier nicht definierte Begriffe haben die Bedeutung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Grondia (die «AGB»).

1.2 Diese Nutzungsrichtlinie bindet den Kunden. Der Kunde stellt sicher, dass seine Mitarbeitenden, Beauftragten, Agenturen und alle anderen Personen, denen er Zugang zu den Leistungen gewährt (die «Nutzer»), sie einhalten.

1.3 «Kundeninhalte» haben die Bedeutung gemäss den AGB. In dieser Nutzungsrichtlinie umfassen sie zudem Bewertungen, Dokumente und Nachrichten, die der Kunde oder seine Nutzer über die Leistungen an Gäste senden.

1.4 Diese Nutzungsrichtlinie ist Teil der allgemeinen Geschäftsbedingungen von Grondia im Sinne von Art. 14 des EU-Gesetzes über digitale Dienste (Verordnung (EU) 2022/2065, «DSA»). Grondia veröffentlicht sie auf ihrer Website in einem maschinenlesbaren Format.

2. Allgemeine Nutzung der Leistungen

2.1 Der Kunde und seine Nutzer dürfen nicht:

(a) die Leistungen unter Verletzung des anwendbaren Rechts oder der Rechte Dritter nutzen;

(b) die Leistungen für einen anderen Geschäftsbetrieb als den in der Auftragsbestätigung genannten Campingplatz- und Beherbergungsbetrieb nutzen oder Dritte sie nutzen lassen, sofern die Auftragsbestätigung dies nicht erlaubt;

(c) die Leistungen ohne schriftliche Zustimmung von Grondia weiterverkaufen, unterlizenzieren oder anderweitig Dritten zur Verfügung stellen;

(d) die Software kopieren, ändern, dekompilieren oder zurückentwickeln, soweit zwingendes Recht dies nicht erlaubt;

(e) Zugangskontrollen, Nutzungsgrenzen oder Ratenbegrenzungen umgehen oder mit automatisierten Mitteln auf die Leistungen zugreifen, ausser über die von Grondia dafür dokumentierten Schnittstellen;

(f) die Leistungen unangemessen belasten, auch durch Lasttests oder Massenanfragen ohne vorgängige Zustimmung von Grondia;

(g) Schadsoftware hochladen oder übermitteln oder die Leistungen für Angriffe auf irgendein System nutzen;

(h) Zugangsdaten weitergeben, das Konto einer anderen Person nutzen oder Konten ehemaliger Mitarbeitender aktiv lassen;

(i) die Leistungen nutzen, um ein Konkurrenzprodukt zu entwickeln, oder zu diesem Zweck Funktionen, Designs oder Dokumentation kopieren; oder

(j) falsche Angaben über Identität, Rechtsform, Eigentumsverhältnisse oder Geschäftstätigkeit des Kunden machen, auch beim Onboarding für Grondia Pay.

2.2 Der Kunde muss die Mehr-Faktor-Authentifizierung nutzen, wo Grondia sie anbietet, und Grondia unverzüglich informieren, wenn er vermutet, dass ein Konto kompromittiert wurde.

3. Sicherheitstests

3.1 Der Kunde und seine Nutzer dürfen ohne vorgängige schriftliche Zustimmung von Grondia nicht:

(a) Penetrationstests, Schwachstellenscans oder andere Sicherheitstests gegen die Leistungen oder die Infrastruktur von Grondia durchführen;

(b) Denial-of-Service-Tests oder Lasttests durchführen;

(c) versuchen, auf Daten anderer Kunden zuzugreifen oder Berechtigungen auszuweiten; oder

(d) Social Engineering gegen Mitarbeitende oder Lieferanten von Grondia einsetzen.

3.2 Keine Penetrationstests ohne schriftliche Vereinbarung. Penetrationstests und andere Sicherheitstests durch den Kunden oder in seinem Auftrag sind nur zulässig, wenn Grondia ihnen vorgängig schriftlich zugestimmt hat. Grondia ist nicht verpflichtet zuzustimmen. Stimmt Grondia zu, legt die schriftliche Vereinbarung vor Beginn jedes Tests Umfang, Zeitpunkt, Testkonten, Tester und den Umgang mit den Ergebnissen fest. Der Kunde trägt die Kosten des Tests, und die Ergebnisse sind vertrauliche Informationen von Grondia.

3.3 Meldung von Schwachstellen. Wer eine Schwachstelle findet, meldet sie an hello@grondia.com mit genügend Angaben, um sie zu reproduzieren, und gibt Grondia angemessene Zeit, sie zu beheben, bevor er sie offenlegt.

4. Inhalte auf gehosteten Websites und Buchungsseiten

4.1 Verantwortung. Der Kunde ist für alle Kundeninhalte verantwortlich, einschliesslich der Inhalte auf gehosteten Websites und Buchungsseiten. Grondia prüft Kundeninhalte nicht vor ihrer Veröffentlichung. Grondia darf Kundeninhalte speichern, kopieren, anpassen (zum Beispiel die Grösse von Bildern ändern) und anzeigen, soweit dies zur Erbringung der Leistungen nötig ist.

4.2 Verbotene Inhalte. Kundeninhalte dürfen nicht:

(a) nach dem Recht der Schweiz, der Europäischen Union oder eines Mitgliedstaats oder nach dem Recht eines anderen Landes, auf das sie ausgerichtet sind, rechtswidrig sein;

(b) Urheberrechte, Marken, Designrechte, Persönlichkeitsrechte oder andere Rechte Dritter verletzen, einschliesslich durch Fotos, Karten, Schriften und Texte, die ohne Lizenz von anderen Websites übernommen wurden;

(c) Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern, terroristische Inhalte, Inhalte, die zu Gewalt oder Hass aufrufen, oder Inhalte, die Gewalt verherrlichen, enthalten oder darauf verlinken;

(d) ehrverletzend, bedrohend oder belästigend sein;

(e) Schadsoftware, Phishing-Seiten oder irreführende Weiterleitungen enthalten;

(f) Personendaten von Gästen, Mitarbeitenden oder anderen Personen ohne Rechtsgrundlage veröffentlichen, einschliesslich Fotos oder Namen von Gästen ohne Einwilligung;

(g) gefälschte, gekaufte oder manipulierte Bewertungen oder Bewertungsnoten enthalten oder Bewertungen als verifiziert darstellen, ohne dass angemessene Schritte unternommen wurden, um zu prüfen, ob sie von echten Gästen stammen;

(h) Klassifizierungen, Sternebewertungen, Qualitätslabels, Auszeichnungen, Mitgliedschaften oder Zertifizierungen beanspruchen, die der Kunde nicht besitzt; oder

(i) Waren oder Leistungen bewerben oder verkaufen, die der Kunde nicht rechtmässig anbieten darf.

4.3 Konsumentenrecht auf Buchungsseiten. Der Kunde ist der Anbieter der Unterkunft und schliesst die Verträge mit seinen Gästen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass seine Angebote, Preise und Buchungsbedingungen auf gehosteten Websites und Buchungsseiten dem Konsumentenschutzrecht und dem Preisangaberecht am Ort seiner Gäste entsprechen. Insbesondere:

(a) konfiguriert der Kunde die Preise so, dass der angezeigte Preis der Gesamtpreis einschliesslich obligatorischer Steuern, Kurtaxen und obligatorischer Gebühren ist, soweit das anwendbare Recht dies verlangt;

(b) stellt der Kunde sein eigenes Impressum, seine Buchungsbedingungen, Stornierungsbedingungen und Datenschutzerklärung bereit und verwendet von Grondia bereitgestellte Vorlagen nur als Ausgangspunkt;

(c) gibt der Kunde die wesentlichen Merkmale jedes Angebots klar an, einschliesslich dessen, was inbegriffen ist und was zusätzlich kostet; und

(d) hält der Kunde Verfügbarkeiten, Preise und Beschreibungen richtig und aktuell.

Grondia stellt die technischen Funktionen dafür bereit, prüft aber die Angebote des Kunden nicht.

4.4 Cookies und Tracking. Fügt der Kunde einer gehosteten Website oder Buchungsseite Analyse-, Werbe- oder andere Tracking-Werkzeuge hinzu, ist der Kunde dafür verantwortlich, eine Rechtsgrundlage zu haben und, wo erforderlich, die Einwilligung zu konfigurieren. Grondia kann Skripte, die ein Sicherheitsrisiko schaffen, ablehnen oder entfernen.

4.5 Domainnamen. Der Kunde muss berechtigt sein, jeden Domainnamen zu nutzen, den er mit den Leistungen verbindet.

5. Nachrichten an Gäste

5.1 Die Leistungen ermöglichen es dem Kunden, Nachrichten an Gäste zu senden, etwa Buchungsbestätigungen, Informationen vor der Anreise, Zahlungsaufforderungen, Bewertungsanfragen und Newsletter. Der Kunde ist der Absender und für jede Nachricht verantwortlich.

5.2 Servicenachrichten. Der Kunde darf Nachrichten senden, die zur Abwicklung der Buchung nötig sind (Bestätigungen, Anreiseinformationen, Rechnungen, Zahlungsaufforderungen). Diese dürfen keine Werbung enthalten, die über einen kurzen, beiläufigen Hinweis hinausgeht.

5.3 Werbenachrichten. Der Kunde versendet Werbung per E-Mail, SMS oder Messaging-Diensten nur:

(a) an Empfänger, die vorgängig eingewilligt haben; oder

(b) an seine eigenen Gäste, unter Verwendung von Kontaktangaben, die er im Zusammenhang mit einer Buchung erhalten hat, zur Bewerbung eigener ähnlicher Leistungen, sofern der Gast bei der Erhebung klar darauf hingewiesen wurde, dass er jederzeit kostenlos widersprechen kann, nicht widersprochen hat und in jeder Nachricht an dieses Recht erinnert wird.

Dies fasst die Regeln in der Schweiz (Art. 3 Abs. 1 Bst. o des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, UWG), in der Europäischen Union (Richtlinie 2002/58/EG, Art. 13 Abs. 1 und 2) und in Deutschland (§ 7 Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 3 UWG) zusammen. Lokales Recht kann strenger sein und geht dann vor.

5.4 Jede Werbenachricht muss den Kunden als Absender nennen und einen funktionierenden Abmeldelink enthalten und darf ihren kommerziellen Charakter weder verschleiern noch falsch darstellen. Der Kunde muss Abmeldungen unverzüglich beachten. Die Sperrliste von Grondia blockiert weitere Werbung an abgemeldete Adressen, und der Kunde darf sie nicht umgehen.

5.5 Der Kunde darf keine gekauften, gemieteten oder durch Scraping gewonnenen Adresslisten importieren oder verwenden und keine Nachrichten an Adressen senden, die ohne Rechtsgrundlage erhoben wurden.

5.6 Bewertungsanfragen dürfen keine Anreize nur für positive Bewertungen bieten und dürfen nicht an Personen gesendet werden, die nicht beim Kunden übernachtet haben.

5.7 Schutz der Zustellbarkeit. Nachrichten werden über eine Infrastruktur versendet, die Grondia für mehrere Kunden gemeinsam nutzt. Grondia kann Versandlimiten festlegen und den Nachrichtenversand eines Kunden pausieren, wenn Beschwerde-, Bounce- oder Spamraten die Zustellbarkeit der Nachrichten anderer Kunden gefährden. Grondia informiert den Kunden und hilft, den Versand wiederherzustellen, sobald die Ursache behoben ist.

5.8 Ausweisdokumente und Meldedaten. Daten, die für das Gästemeldewesen, die polizeiliche Meldung, die Kurtaxe oder am Self-Check-in-Kiosk erhoben werden, dürfen nur für diese Zwecke und zur Abwicklung der Buchung verwendet werden. Sie dürfen nicht für Werbung verwendet werden.

6. KI-Funktionen

6.1 Nutzt der Kunde KI-Funktionen, darf er nicht:

(a) die Hinweise deaktivieren oder verdecken, die Gäste darüber informieren, dass sie mit einem KI-System interagieren oder dass Inhalte von KI erzeugt wurden, wo Grondia solche Hinweise bereitstellt;

(b) KI-Ausgaben ohne Überprüfung durch eine Person für Entscheide verwenden, die gegenüber Gästen oder Mitarbeitenden rechtliche Wirkung entfalten oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigen;

(c) besondere Kategorien von Personendaten oder Daten aus Ausweisdokumenten in KI-Funktionen eingeben, es sei denn, die Funktion ist dafür vorgesehen;

(d) versuchen, Systemprompts auszulesen, Sicherheitsmassnahmen zu umgehen oder die Funktion dazu zu bringen, rechtswidrige Inhalte zu erzeugen; oder

(e) KI-generierte Inhalte veröffentlichen, ohne zu prüfen, ob sie richtig und rechtmässig sind.

6.2 Telefonaufzeichnungen und KI-Sprachfunktionen dürfen nur mit den Hinweisen und Einwilligungsschritten genutzt werden, die Grondia darin einbaut.

7. Grondia Pay

7.1 Diese Ziffer 7 gilt, wenn der Kunde Grondia Pay nutzt. Grondia Pay darf nur für Zahlungen der Gäste des Kunden für die eigene Unterkunft des Kunden und unmittelbar damit zusammenhängende Waren und Leistungen im eigenen Namen des Kunden genutzt werden.

7.2 Der Kunde darf Grondia Pay nicht nutzen:

(a) für ein Geschäft oder Produkt, das die Zusatzvereinbarung Zahlungsdienste (Grondia Pay Terms), der Zahlungsdienstleister oder die Kartenorganisationen verbieten;

(b) um Zahlungen im Namen Dritter entgegenzunehmen, Zahlungen für andere Unternehmen abzuwickeln oder die Art einer Transaktion zu verschleiern;

(c) um eine Transaktion aufzuteilen, um Limiten zu umgehen, oder um Bargeldvorschüsse oder Bargeldauszahlungen (Cashback) anzubieten;

(d) um eine hinterlegte Karte zu belasten, ausser wie der Gast bei der Hinterlegung der Karte zugestimmt hat; oder

(e) unter Verletzung der Zusatzvereinbarung Zahlungsdienste, der Regeln der Kartenorganisationen oder des anwendbaren Rechts, einschliesslich des Sanktionsrechts.

7.3 Grondia kann Grondia Pay gemäss der Zusatzvereinbarung Zahlungsdienste sperren. Der Zahlungsdienstleister kann das Konto des Kunden beim Zahlungsdienstleister gemäss seinen eigenen Bedingungen einschränken.

8. Sanktionen

Der Kunde darf die Leistungen nicht in einem Land oder Gebiet, das umfassenden Sanktionen unterliegt, oder zugunsten einer Person in einem solchen Land oder Gebiet nutzen und nicht für oder mit einer Person, die auf einer für Grondia, den Kunden oder den Zahlungsdienstleister geltenden Sanktionsliste aufgeführt ist.

9. Meldung rechtswidriger Inhalte (Melde- und Abhilfeverfahren)

9.1 Wie gemeldet wird. Jede Person kann Inhalte auf einer gehosteten Website oder Buchungsseite, die sie für rechtswidrig hält, per E-Mail an hello@grondia.com melden. Meldungen werden nur auf elektronischem Weg entgegengenommen.

9.2 Inhalt einer Meldung. Damit Grondia handeln kann, sollte eine Meldung enthalten:

(a) eine Begründung, weshalb der Inhalt als rechtswidrig betrachtet wird;

(b) den genauen Ort des Inhalts, zum Beispiel die URL;

(c) Name und E-Mail-Adresse der meldenden Person oder Stelle, ausser bei Meldungen zu Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern; und

(d) eine Erklärung, dass die Angaben und Behauptungen in der Meldung nach bestem Wissen der meldenden Person richtig und vollständig sind.

9.3 Vorgehen von Grondia. Grondia bestätigt den Eingang unverzüglich, sofern die Meldung Kontaktangaben enthält. Eine geschulte Mitarbeiterin oder ein geschulter Mitarbeiter von Grondia prüft jede Meldung zeitnah, sorgfältig, willkürfrei und objektiv und entscheidet über das weitere Vorgehen. Grondia setzt derzeit keine automatisierten Werkzeuge ein, um Inhalte zu erkennen oder über sie zu entscheiden; führt Grondia solche Werkzeuge ein, gibt sie dies in dieser Nutzungsrichtlinie und in ihren Mitteilungen bekannt. Grondia teilt der meldenden Person ihren Entscheid und die verfügbaren Rechtsbehelfe unverzüglich mit.

9.4 Mitwirkung des Kunden. Grondia kann eine Meldung an den Kunden weiterleiten, ohne die Identität der meldenden Person, es sei denn, diese ist erforderlich, und den Kunden auffordern, innert einer bestimmten Frist Stellung zu nehmen oder den Inhalt zu entfernen. Der Kunde antwortet innert dieser Frist.

9.5 Gefahr für Leben oder Sicherheit. Erhält Grondia Kenntnis von Informationen, die den Verdacht begründen, dass eine Straftat, die eine Gefahr für das Leben oder die Sicherheit von Personen darstellt, begangen wurde, begangen wird oder begangen werden könnte, informiert sie die zuständigen Strafverfolgungs- oder Justizbehörden und übermittelt ihnen die verfügbaren relevanten Informationen (Art. 18 DSA).

9.6 Anordnungen von Behörden. Grondia befolgt gültige Anordnungen zum Vorgehen gegen rechtswidrige Inhalte oder zur Bereitstellung von Informationen und informiert den Kunden, soweit das Gesetz dies erlaubt.

10. Durchsetzung

10.1 Verhältnismässige Massnahmen. Verstossen Kundeninhalte oder die Nutzung der Leistungen durch den Kunden gegen diese Nutzungsrichtlinie, kann Grondia die nachstehenden Massnahmen treffen. Grondia wählt die mildeste wirksame Massnahme und berücksichtigt dabei die Schwere des Verstosses, ob er wiederholt erfolgt, die Auswirkungen auf Gäste und Dritte sowie die Rechte und berechtigten Interessen aller Beteiligten, einschliesslich der Meinungsfreiheit:

(a) den Kunden auffordern, den Verstoss innert angemessener Frist zu beheben;

(b) bestimmte Inhalte entfernen oder den Zugang dazu sperren;

(c) eine bestimmte Funktion pausieren, etwa den Nachrichtenversand, eine Website oder eine Seite;

(d) wenn der Kunde Grondia Pay nutzt, Grondia Pay gemäss der Zusatzvereinbarung Zahlungsdienste sperren;

(e) das Konto des Kunden ganz oder teilweise sperren; oder

(f) den Vertrag gemäss den AGB kündigen.

10.2 Handeln ohne vorgängige Mitteilung. Grondia kann handeln, ohne den Kunden vorher aufzufordern, wenn der Inhalt offensichtlich rechtswidrig ist, wenn ein Sicherheitsrisiko besteht, wenn Gästen oder Dritten andernfalls ein schwerer Schaden droht, wenn Betrug vermutet wird oder wenn ein Gericht oder eine Behörde es verlangt. Grondia informiert den Kunden dann unverzüglich.

10.3 Begründung. Entfernt, sperrt oder beschränkt Grondia Kundeninhalte, sperrt oder beschränkt sie Zahlungen oder sperrt oder kündigt sie die Leistungen oder das Konto des Kunden, weil Inhalte rechtswidrig sind oder gegen diese Nutzungsrichtlinie verstossen, übermittelt sie dem Kunden eine klare und spezifische Begründung (Art. 17 DSA). Die Begründung nennt die getroffene Massnahme, ihren Umfang und ihre Dauer; die zugrunde gelegten Tatsachen, einschliesslich der Angabe, ob Grondia aufgrund einer Meldung oder aus eigener Initiative gehandelt hat; ob automatisierte Mittel eingesetzt wurden; den rechtlichen oder vertraglichen Grund und weshalb der Inhalt darunter fällt; und wie der Kunde Rechtsbehelfe ergreifen kann.

10.4 Wiederherstellung. Grondia hebt eine Massnahme auf, sobald ihr Grund entfallen ist.

10.5 Massnahmen gemäss dieser Ziffer 10 befreien den Kunden nicht von der Zahlung der Entgelte, es sei denn, die Massnahme erweist sich als ungerechtfertigt.

11. Beschwerden und Rechtsbehelfe

11.1 Der Kunde kann einen Entscheid gemäss Ziffer 10 anfechten, und eine Person, die eine Meldung eingereicht hat, kann den Entscheid von Grondia über diese Meldung anfechten. Die Anfechtung erfolgt schriftlich an hello@grondia.com innert 6 Monaten, nachdem die anfechtende Partei über den Entscheid informiert wurde. Die Beschwerde nennt den Entscheid, die Gründe, weshalb er falsch ist, und allfällige unterstützende Informationen.

11.2 Wo die Grösse von Grondia es erlaubt, prüft eine Person bei Grondia, die nicht am ursprünglichen Entscheid beteiligt war, die Beschwerde. Grondia entscheidet zeitnah, sorgfältig und objektiv und teilt der beschwerdeführenden Person das Ergebnis und die Gründe mit. Grondia macht einen Entscheid unverzüglich rückgängig, wenn die Beschwerde zeigt, dass er falsch war.

11.3 Dieses Verfahren schränkt das Recht nicht ein, gemäss den AGB oder nach zwingendem Recht ein Gericht anzurufen.

12. Kontaktstellen

12.1 Die zentrale Kontaktstelle von Grondia für Behörden der EU-Mitgliedstaaten, die Europäische Kommission und das Europäische Gremium für digitale Dienste (Art. 11 DSA) sowie für Nutzer ihrer Leistungen im Sinne des DSA (Art. 12 DSA) ist hello@grondia.com. Die Kommunikation ist auf Deutsch und Englisch möglich.

13. Änderungen

13.1 Grondia kann diese Nutzungsrichtlinie gemäss dem in den AGB geregelten Verfahren für Änderungen ändern, um Änderungen des Rechts, der Leistungen oder der Risiken Rechnung zu tragen. Grondia informiert den Kunden vor ihrem Wirksamwerden schriftlich über wesentliche Änderungen. Änderungen, die zur Einhaltung des Rechts oder zur Behebung eines Sicherheitsrisikos nötig sind, können früher wirksam werden, wo die AGB dies erlauben.

13.2 Die aktuelle Fassung dieser Nutzungsrichtlinie mit Versionsnummer und Datum ist jederzeit auf der Website von Grondia abrufbar.

Alle rechtlichen Dokumente