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Kassensicherungsverordnung (KassenSichV)

Die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) ist die deutsche Bundesverordnung, die vorschreibt, dass jede elektronische Kasse mit einer zertifizierten Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein muss, damit erfasste Umsätze manipulationssicher sind.

Die Kassensicherungsverordnung, abgekürzt KassenSichV, ist die auf der Grundlage der Abgabenordnung erlassene Bundesverordnung, die Betreiber elektronischer Kassensysteme verpflichtet, jede Kasse mit einer zertifizierten Technischen Sicherheitseinrichtung (kurz TSE) auszurüsten. Die Verordnung gilt für jedes elektronische Aufzeichnungssystem, das Umsätze erfasst, einschliesslich cloudbasierter Kassen und kombinierter Systeme. Jeder Kassiervorgang muss von der TSE kryptographisch so signiert werden, dass er nicht unbemerkt gelöscht oder verändert werden kann; Belege müssen TSE-Daten ausweisen, und die signierten Aufzeichnungen müssen aufbewahrt und für eine Steuerprüfung im vorgeschriebenen Format exportierbar sein. Für Campingplatzbetreiber in Deutschland erfasst die KassenSichV jede elektronische Kasse auf dem Gelände (Campingshop, Restaurant, Kiosk und Rezeptionszahlungen), sodass das eingesetzte Kassensystem TSE-angebunden sein muss, um konforme, prüfbare Belege zu erzeugen. KassenSichV und GoBD greifen eng ineinander: Die GoBD regelt, wie alle steuerlich relevanten Aufzeichnungen einschliesslich der TSE-Ausgaben über die gesetzliche Aufbewahrungsfrist geführt und bereitgestellt werden müssen.

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