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Beherbergungsstatistik

Die Beherbergungsstatistik ist die gesetzlich vorgeschriebene monatliche Erhebung, die Beherbergungsbetriebe in Deutschland dem Statistischen Bundesamt melden müssen, mit Angaben zu Gästeankünften und Übernachtungen.

Die Beherbergungsstatistik ist die monatliche Pflichterhebung der Gästeankünfte und Übernachtungen, die das Statistische Bundesamt (Destatis) gemeinsam mit den Statistischen Landesämtern in Deutschland durchführt. Grundlage ist das Beherbergungsstatistikgesetz (BeherbStatG von 2002), das Betriebe mit mindestens zehn Schlafgelegenheiten verpflichtet, jeden Monat die Zahl der Ankünfte und Übernachtungen aufgegliedert nach Herkunftsland der Gäste zu melden. Die Meldung ist innerhalb einer gesetzlichen Frist nach Monatsende, in der Regel über ein gesichertes Online-Portal, einzureichen; eine Nichtmeldung ist eine Ordnungswidrigkeit. Die aggregierten Daten fliessen in die nationale Tourismusstatistik und die harmonisierten EU-Beherbergungsstatistiken (Eurostat) ein. Für Campingplatzbetreiber in Deutschland gilt die Pflicht für alle zahlenden Gäste auf Touristenstellplätzen, Dauerstellplätzen und Mietunterkünften, unabhängig von der Aufenthaltsdauer. Campingplatzmanagementsysteme, die Herkunft und Aufenthaltsdaten der Gäste bei Buchung oder Check-in erfassen, können den Monatsbericht automatisch erzeugen, ohne dass Personal Unterlagen von Hand auszählen muss. Das schweizerische Pendant ist Nächtigungsstatistik, geführt vom Bundesamt für Statistik (BFS).

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