GeBüV (Geschäftsbücherverordnung)
Die GeBüV (Geschäftsbücherverordnung) ist die schweizerische Bundesverordnung, die regelt, wie Geschäftsbücher und Buchungsbelege in elektronischer Form geführt und aufbewahrt werden müssen, einschliesslich der Anforderungen an Integrität und Prüfbarkeit.
Die Geschäftsbücherverordnung, abgekürzt GeBüV, ist die schweizerische Bundesverordnung, die Organisation, Führung und Aufbewahrung von Geschäftsbüchern und Buchführungsunterlagen in elektronischer Form regelt. Sie baut auf der Pflicht zur ordnungsgemässen Buchführung im Obligationenrecht auf und verlangt, dass elektronisch gehaltene Unterlagen vollständig, unverändert, geordnet und für die gesetzliche Aufbewahrungsfrist abrufbar sind: zehn Jahre für Buchungsbelege. Jede Änderung an einem bereits gespeicherten Beleg muss so dokumentiert werden, dass das Original erhalten bleibt; Unterlagen müssen vor unbefugter Veränderung geschützt und in einem Format gespeichert sein, auf das Prüfer zugreifen und das sie exportieren können. Die GeBüV ist das schweizerische Pendant zur deutschen GoBD. Für Campingplatzbetreiber in der Schweiz gilt sie für Rechnungen, Buchungsbelege und Kassendaten des Betriebs, die manipulationssicher und nachvollziehbar aufbewahrt werden müssen. Software, die steuerlich relevante Unterlagen erstellt, muss diese Anforderungen unterstützen, etwa durch einen lückenlosen Prüfpfad und das Verhindern stiller Änderungen. Verantwortlich für Unterlagen, die einer kantonalen oder eidgenössischen Prüfung standhalten, ist der Betreiber, nicht der Softwareanbieter.